Gruppenleiter*innengrundkurs 2024
Gruppenleiter*innengrundkurs 2024 Du bist ab 16 Jahre alt und hast Lust auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? Perfekt. Dann ist der Gruppenleitendengrundkurs das Richtige
Der Gruppenleiter*innengrundkurs richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren, die Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben bzw. eine Gruppenstunde leiten oder mitgestalten möchten.
In diesem Kurs lernen die Teilnehmenden an zwei Wochenenden die Grundlagen der Gruppenarbeit kennen. Wir freuen uns auch sehr, wenn ihr bereits erste Erfahrungen aus der Jugendarbeit mitbringen könnt.
Das könnt ihr vom Gruppenleiter*innengrundkurs erwarten:
Der Freizeitleitungskurs ist eine Aufbauschulung für Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren, die bereits ihren Gruppenleiter*innengrundkurs absolviert haben und in Zukunft eine Ferienfreizeit leiten oder mitgestalten möchten.
Der Freizeitleiungskurs soll an einem Wochenende praktische Hinweise für die Planung und Durchführung von Ferienfreizeiten oder Wochenendausflügen vermitteln. Neben den organisatorischen Problemen, wird es besonders auch um Konflikte innerhalb der Gruppe oder des Teams und Hilfestellungen zu deren Lösung gehen.
Das könnt ihr vom Freizeitleitungskurs erwarten:
Bei Grenzenlos verspielt handelt es sich um eine eintägige Schulungsveranstaltung, die interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen weitere Anreize für die Gestaltung von Gruppenstunden oder Programmpunkten auf Ferienfreizeiten liefern soll. So fanden bereits verschiedene Kurse unter verschiedenen Mottos statt.
Teilnahmebedingungen Kolpingjugend Diözesanverband Köln
– nachfolgend Träger genannt –
Den Freizeiten und Kursen des Trägers kann sich grundsätzlich jede/r anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter, Geschlecht usw. angegeben ist. Bei begrenzter Teilnehmer/innenanzahl zählt die Reihenfolge der Anmeldungen. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und wird erst mit dem Zahlungseingang gültig. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Maßgeblich für den Vertragsabschluss sind allein die Ausschreibung und diese Geschäftsbedingungen (die mit Vertragsabschluss akzeptiert werden). Mündliche Nebenreden sind unwirksam, solange sie nicht vom Träger schriftlich bestätigt worden sind.
Bitte das Stichwort und den Namen der Teilnehmerin/des Teilnehmers bei der Zahlung angeben. Nach der schriftlichen Anmeldung und dem Zahlungseingang erhält der/die Teilnehmer/in eine Anmeldebestätigung, in der Regel per Email.
Der/die Teilnehmer/innen können vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Gründen der Nachprüfbarkeit schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim Träger. Der/die Teilnehmer/in kann sich mit Zustimmung des Trägers durch eine geeignete Ersatzperson vertreten lassen. Tritt der/die Teilnehmer/in vom Vertrag zurück oder tritt er/sie ohne vom Vertrag zurückzutreten die Veranstaltung nicht an, kann der Träger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen verlangen. Der Träger kann seinen Schaden konkret berechnen.
Wird die vom Träger festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist er berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Den gezahlten Teilnehmerbetrag erhält der/die Teilnehmer/in in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
Der Träger haftet als Veranstalter von Veranstaltungen für
III. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
Dem Veranstalter ist es erlaubt Veränderungen des Programms, mit welchem geworben wurde, durchzuführen. Erstattungen für nicht durchgeführte oder in Anspruch genommene Einzelleistungen erfolgen nicht. Entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Zielortes oder -landes. Soweit die Ortsüblichkeit maßgebend ist, ist dies in der Reisebedingung oder durch besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben. Der Träger haftet nicht für Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die in der Veranstaltungsaussehreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, auch dann nicht, wenn die örtliche Freizeitleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt.
Der/die Teilnehmer/in bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigte/r haben für ausreichenden Versicherungsschutz selbst zu sorgen.
Gruppenleiter*innengrundkurs 2024 Du bist ab 16 Jahre alt und hast Lust auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? Perfekt. Dann ist der Gruppenleitendengrundkurs das Richtige
Der diesjährige GLGK konnte beide Male in Präsenz stattfinden. Trotz krankheitsbedingter Ausfälle seitens der Teamer*innen konnten alle Einheiten durchgeführt werden und somit lernten die Teilnehmer*innen viele neue Dinge über Ihre Rechte und Pflichten, über Gruppenentwicklungsphasen und Rollen in Gruppen sowie die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und viele weitere spannende Themen. Auch eine Präventionsschulung war Teil der Ausbildung.
Spiel und Spaß durften natürlich auch nicht fehlen; es wurden viele Spiele gespielt und die Teilnehmer*innen durften sich in der Anleitung dieser üben. Der Bunte Abend war ein voller Erfolg, aber auch die WUPs fanden großen Anklang. So haben 9 Teilnehmer*innen den Kurs am Sonntag, 21.11.2021, erfolgreich abgeschlossen.